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January 1, 2010 - 5:26:20 p.m.

Steuerlisten: Steuerliste Amt Wolkenstein 1542 Das Verzeichnis umfasst auf der Grundlage von Transkriptionen eine Zensitenzusammenstellung für das Amt Wolkenstein im 16. Jahrhundert. In 1030 Regesten sind 1030 Personen, die ins Amt wolkenstein zinspflichtig waren, erfasst. Zusammengestellt vom Genealogen Ernst Költzsch in Wilkau-Hasslau, August 1965.

Eine Veröffentlichungsgenehmigung wurde freundlicherweise von dessen Sohn, Herrn Prof. Dr. Költzsch in Dresden erteilt. Das Original befindet sich im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden. Die einzelnen Signaturen werden durch den Autoren benannt. Die Transkription in der Ratsschulbibliothek Zwickau sowie im Archiv der AMF e. V. Die Liste enthält die Zinspflichtigen des Amtes Wolkenstein. Ein PDF-Dokument ist beigefügt. Der Autor weist auf Folgendes hin:

Das Amt Wolkenstein im 16. Jahrhundert

Eine Zensitenliste nach den Amtserbbüchern Seite 1 – 33

Personenverzeichnis Seite 34 – 35

Verschiedene Lehnangaben Seite 36 – 37

Lehnbrief Oberschmiedeberg 1545 Seite 38

Lehnbrief Reitzenhain 1546 Seite 38 – 40

Lehnbrief Unterschmiedeberg 1545

Die Erbbücher des Amtes Wolkenstein im 16. Jahrhundert Eine der interessantesten Quellen für die erzgebirgische Personen- und Familiengeschichte stellen die Erbbücher der Ämter Schwarzenberg, Grünhain, Annaberg und Wolkenstein dar, denn sie berichten uns aus dem 16. Jahrhundert. Die folgende alphabetische Reihenfolge führt die Zensiten aus den Erbbüchern des Amtes Wolkenstein auf.

Es wurden folgend Erbbücher aus dem Landeshauptarchiv in Dresden für diese Studie herangezogen:

1. Loc 38107 No 2 Erbbuch des Amtes Wolkenstein 1550

2. Loc. 40098 No. 40 a Eine Abschrift des gleichen Erbbuches von 1550 mit darüber geschriebenen Nachträgen. Eine Jahresangabe für diese Nachträge bleibt problematisch. Das Verzeichnis im LHA nennt 1553. Ich fand im Buch an einer Stelle die Angabe 1555. Beides erscheint mir fraglich, denn über jeden Namen von 1550 steht ein anderer darüber. Es ist aber doch unmöglich, dass sämtliche Besitzer in dieser kurzen Zeit wechselten. Andererseits untersuchte ich auch die Frage, ob diese nachgetragenen Namen nicht etwa identisch mit den Namen aus dem Erbbuch von 1589 sind, aber auch das trifft nur für einen Teil, nicht für alle zu. So wählte ich für die Liste die Angabe „n. 1555“, d.h. dieser Personenkreis liegt zeitlich zwischen 1555 und 1589.

3. Loc. 38107 No. 3 Erbbuch des Amtes Wolkenstein 1589 (1591). Die Liste führt für diese Personen das Jahr 1589.

4. Loc. 40099 No. 40 b vollständig gleiche Abschrift von No. 3

5. Loc. 40099 No. 40 c ebenfalls Abschrift von No. 3, aber mit einzelnen Nachträgen versehen, doch nicht bei allen Orten und auch sonst nur vereinzelt. Diese Personen stehen unter „n. 1591“.

Bei der Benutzung der Liste müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

1. Die angegebenen Namen stellen Erwähnungen von Zensiten zu 4 verschiedenen Zeitpunkten dar. Ein Michael Nestler z.B., der 1550, n. 1555, 1589 und n. 1591 genannt wird, kann die gleiche Person sein, aber es kann sich auch um Personen handeln, die zwar den gleichen Namen führen, aber nicht identisch sind.

2. Es handelt sich um Zensiten, also Haus- und Grundbesitzer, die für diesen Besitz ins Amt zinsen. Man kann sie sozusagen als Haushaltsvorstände betrachten, ihre Zahl für einen Ort ist also nicht gleich der Einwohnerzahl, die um ein Vielfaches größer ist.

3. Es handelt sich um Amts-Erbbücher, also jene Lehner, die in den Gotteskasten oder dem Pfarrer zinsen, fehlen darin. Das gilt besonders für Arnsfeld, wo es im Erbbuch 1550 heißt: „55 besessene Mann, gehen alle dem Gotteskasten zu Lehn“. Diese Namen bleiben uns bis auf 5, die wir aus anderen Lehnangaben erfahren, verborgen. 1589 scheinen aber auch die Arnsfelder vollzählig eingetragen zu sein.

4. Sofern ein Name bezüglich seiner Schreibform nicht genau geklärt werden konnte, steht ein Fragezeichen dabei. Für einen bestimmten Namen sind alle möglichen Namensformen in der Liste zum Vergleich heranzuziehen, wenn man sich ein klares Bild verschaffen will, also bei Müller auch Möller, bei Röhrer auch Rerer usw.

5. Es sei hier ausdrücklich festgestellt, dass die Erbbücher ganz klar zwischen Siegel und Siegert unterscheiden. Die Behauptung einiger Forscher, dass bei gleichen Familien diese Namensformen nebeneinander vorkommen, ist niergends belegt. Mir erscheint dies auch sprachlich nicht möglich. Wie klar wird doch der Wentzel S i e g e r t der Zensitenliste des Buches im älteren Lehnbrief noch „Sighardt“ genannt. (siehe Seite 38).

6. Es war nicht möglich, die Texte sämtlicher Lehnbriefe abzuschreiben, die in diesen Erbbüchern enthalten sind. Ich wählte die beiden ältesten Lehnbriefe für Ober- und Unterschmiedeberg aus, weil wir hierbei den Umfang des Besitzes in seinen Reinen kennen lernen. Da auch für diese Studie im Hintergrund die seit Jahren betriebene Erforschung aller erzgebrgischen Siegelfamilien steht, ist die Frage von Ober- und Unterschmiedeberg besonders interessant. Bekanntlich nennt die historische und genealogische Literatur als ältesten Stammvater der Siegelfamilien im Gebirge jenen Gregorius Siegel, der nach 1400 die Schmiedeberger Hämmer besessen haben soll. Ist schon die zeitliche Angabe der Generationenfolgen, wie sie in diesen Schriften angeführt ist, fraglich, so fand sich bisher noch kein urkundlicher Beleg für die Siegel als Hammerbesitzer in Schmiedeberg in der älteren Zeit. Das ist natürlich möglich, aber die angeführten Lehnbriefe zeigen, dass in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts keine Familie Siegel dort Besitzer gewesen ist. Auch der Hipolit Siegert, 1545 Besitzer von Oberschmiedeberg, ist kein „Siegel“, wie von einem Historiker des Gebirges behauptet worden ist.

7. Das Erbbuch 38107 No. 2 1550 nennt:

Fol. 9 Arnsfeld 55 besessene Mann (keine Amtslehn)

Fol. 19 Falkenbach 26 besessene Mann

Fol. 52 Gruenpach-Grumbach 24 besessene Mann

Fol. 72 Gernswalde-Geringswalde 22 besessene Mann

Fol. 105 Heintzbank 1 besessene Mann

Fol. 111 Jöhstadt 20 besessene Mann

Fol. 159 Mildenau 93? besessene Mann

Fol. 184 Naundorf-Neundorf 11 besessene Mann

Fol. 202 Oberschmiedeberg 1 besessene Mann

Fol. 225 Rückerswalde 41 besessene Mann

Fol. 265 Reitzenhain 1 besessene Mann

Fol. 270 Schönbrün-Schönbrunn 20 besessene Mann

Fol. 300 Satzüngk-Satzung 26 besessene Mann

Fol. 315 Steinbach 12 besessene Mann

Fol. 325 Warme-Badt 2 besessene Mann

Fol. 328 Unterschmiedeberg 1 besessene Mann

8. Das Erbbuch 38107 No. 3 1589 nennt:

Fol. 1 Arnsfeld 52 besessene Mann

Fol. 20 Boden 10 Gärtner (das halbe Dorf)

Fol. 30 Falkenbach 26 besessene Mann

Fol. 61 Geringswalde 23 besessene Mann

Fol. 87 Glase Hütte 1 besessene Mann

Fol. 94 Jöhstadt 64 besessene Mann, ein offener Fleck

Fol. 114 Grumbach 40 besessene Mann

Fol. 134 Heintzebank 1 besessene Mann

Fol. 142 Hilbersdorf 1 besessene Mann

Fol. 145 Kuenheide 1 besessene Mann

Fol. 151 Mildenau 107 besessene Mann

Fol. 197 Marienberg ohne Angaben, da nicht zum Amt

Fol. 206 Neundorf 17 besessene Mann

Fol. 222 Niederschmiedeberg 1 besessene Mann

Fol. 228 Oberschmiedeberg 1 besessene Mann

Fol. 237 Rückerswalde 43 besessene Mann

Fol. 292 Reitzenhain 1 besessene Mann

Fol. 299 Satzung 40 besessene Mann

Fol. 316 Steinbach 33 besessene Mann

Fol. 331 Schönbrunn 29 besessene Mann

Fol. 358 Schönfeld ohne Angabe

Fol. 363 Thumb, Stedtlein ohne Angabe

Fol. 366 Wolfsberg 1 besessene Mann

Fol. 371 Warme Bad 1 besessene Mann

Fol. 382 Ehrenfriedersdorf ohne Angabe

Fol. 391 Geyer ohne Angabe

Fol. 397 Marienberg ohne Angabe

Fol. 401 Wolkenstein ohne Angabe

Fol. 420 Vorwerk Geringswalde ohne Angabe

Fol. 422 Vorwerk Scheibe ohne Angabe

Die Abschrift und Aufbereitung erfolgte freundlicherweise durch Klaus Heilmann, webgen [minus] kh [at] webgenealogie [dot] de. Rückfragen können an das Team unter https://www.webgenealogie.de/contact.html gerichtet werden.

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Tax records: tax record district Wolkenstein 1542 The record contains, based on transcripts, a compilation of persons liable for taxes in the district of Wolkenstein in the 16th century. There are 1030 regesta with 1030 persons mentioned. They were compiled by the genealogist Ernst Költzsch in Wilnau-Hasslau in August 1965. Publishing was permitted courtesy of his son, Prof. Dr. Költzsch in Dresden.

The original is held in the Saxonian State Archive (Sächsisches Hauptstaatsarchiv) in Dresden. The signatures were named by the author. The transcript is held in the library Ratsschulbibliothek in Zwickau as well as in the archive of the AMF e. V. The list contains the persons liable for taxes in the district of Wolkenstein. A pdf-document is attached. The author indicates the following: Das Amt Wolkenstein im 16. Jahrhundert

Eine Zensitenliste nach den Amtserbbüchern

Seite 1 - 33 Personenverzeichnis

Seite 34 - 35 Verschiedene Lehnangaben

Seite 36 - 37 Lehnbrief Oberschmiedeberg 1545

Seite 38 Lehnbrief Reitzenhain 1546

Seite 38 - 40 Lehnbrief Unterschmiedeberg 1545

Die Erbbücher des Amtes Wolkenstein im 16. Jahrhundert Eine der interessantesten Quellen für die erzgebirgische Personen- und Familiengeschichte stellen die Erbbücher der Ämter Schwarzenberg, Grünhain, Annaberg und Wolkenstein dar, denn sie berichten uns aus dem 16. Jahrhundert. Die folgende alphabetische Reihenfolge führt die Zensiten aus den Erbbüchern des Amtes Wolkenstein auf.

Es wurden folgend Erbbücher aus dem Landeshauptarchiv in Dresden für diese Studie herangezogen:

1. Loc 38107 No 2 Erbbuch des Amtes Wolkenstein 1550

2. Loc. 40098 No. 40 a Eine Abschrift des gleichen Erbbuches von 1550 mit darüber geschriebenen Nachträgen. Eine Jahresangabe für diese Nachträge bleibt problematisch. Das Verzeichnis im LHA nennt 1553. Ich fand im Buch an einer Stelle die Angabe 1555. Beides erscheint mir fraglich, denn über jeden Namen von 1550 steht ein anderer darüber. Es ist aber doch unmöglich, dass sämtliche Besitzer in dieser kurzen Zeit wechselten. Andererseits untersuchte ich auch die Frage, ob diese nachgetragenen Namen nicht etwa identisch mit den Namen aus dem Erbbuch von 1589 sind, aber auch das trifft nur für einen Teil, nicht für alle zu. So wählte ich für die Liste die Angabe "n. 1555", d.h. dieser Personenkreis liegt zeitlich zwischen 1555 und 1589.

3. Loc. 38107 No. 3 Erbbuch des Amtes Wolkenstein 1589 (1591). Die Liste führt für diese Personen das Jahr 1589.

4. Loc. 40099 No. 40 b vollständig gleiche Abschrift von No. 3 5. Loc. 40099 No. 40 c ebenfalls Abschrift von No. 3, aber mit einzelnen Nachträgen versehen, doch nicht bei allen Orten und auch sonst nur vereinzelt. Diese Personen stehen unter "n. 1591". Bei der Benutzung der Liste müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

1. Die angegebenen Namen stellen Erwähnungen von Zensiten zu 4 verschiedenen Zeitpunkten dar. Ein Michael Nestler z.B., der 1550, n. 1555, 1589 und n. 1591 genannt wird, kann die gleiche Person sein, aber es kann sich auch um Personen handeln, die zwar den gleichen Namen führen, aber nicht identisch sind.

2. Es handelt sich um Zensiten, also Haus- und Grundbesitzer, die für diesen Besitz ins Amt zinsen. Man kann sie sozusagen als Haushaltsvorstände betrachten, ihre Zahl für einen Ort ist also nicht gleich der Einwohnerzahl, die um ein Vielfaches größer ist.

3. Es handelt sich um Amts-Erbbücher, also jene Lehner, die in den Gotteskasten oder dem Pfarrer zinsen, fehlen darin. Das gilt besonders für Arnsfeld, wo es im Erbbuch 1550 heißt: "55 besessene Mann, gehen alle dem Gotteskasten zu Lehn". Diese Namen bleiben uns bis auf 5, die wir aus anderen Lehnangaben erfahren, verborgen. 1589 scheinen aber auch die Arnsfelder vollzählig eingetragen zu sein.

4. Sofern ein Name bezüglich seiner Schreibform nicht genau geklärt werden konnte, steht ein Fragezeichen dabei. Für einen bestimmten Namen sind alle möglichen Namensformen in der Liste zum Vergleich heranzuziehen, wenn man sich ein klares Bild verschaffen will, also bei Müller auch Möller, bei Röhrer auch Rerer usw.

5. Es sei hier ausdrücklich festgestellt, dass die Erbbücher ganz klar zwischen Siegel und Siegert unterscheiden. Die Behauptung einiger Forscher, dass bei gleichen Familien diese Namensformen nebeneinander vorkommen, ist niergends belegt. Mir erscheint dies auch sprachlich nicht möglich. Wie klar wird doch der Wentzel S i e g e r t der Zensitenliste des Buches im älteren Lehnbrief noch "Sighardt" genannt. (siehe Seite 38).

6. Es war nicht möglich, die Texte sämtlicher Lehnbriefe abzuschreiben, die in diesen Erbbüchern enthalten sind. Ich wählte die beiden ältesten Lehnbriefe für Ober- und Unterschmiedeberg aus, weil wir hierbei den Umfang des Besitzes in seinen Reinen kennen lernen. Da auch für diese Studie im Hintergrund die seit Jahren betriebene Erforschung aller erzgebrgischen Siegelfamilien steht, ist die Frage von Ober- und Unterschmiedeberg besonders interessant. Bekanntlich nennt die historische und genealogische Literatur als ältesten Stammvater der Siegelfamilien im Gebirge jenen Gregorius Siegel, der nach 1400 die Schmiedeberger Hämmer besessen haben soll. Ist schon die zeitliche Angabe der Generationenfolgen, wie sie in diesen Schriften angeführt ist, fraglich, so fand sich bisher noch kein urkundlicher Beleg für die Siegel als Hammerbesitzer in Schmiedeberg in der älteren Zeit. Das ist natürlich möglich, aber die angeführten Lehnbriefe zeigen, dass in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts keine Familie Siegel dort Besitzer gewesen ist. Auch der Hipolit Siegert, 1545 Besitzer von Oberschmiedeberg, ist kein "Siegel", wie von einem Historiker des Gebirges behauptet worden ist.

7. Das Erbbuch 38107 No. 2 1550 nennt:

Fol. 9 Arnsfeld 55 besessene Mann (keine Amtslehn)

Fol. 19 Falkenbach 26 besessene Mann

Fol. 52 Gruenpach-Grumbach 24 besessene Mann

Fol. 72 Gernswalde-Geringswalde 22 besessene Mann

Fol. 105 Heintzbank 1 besessene Mann

Fol. 111 Jöhstadt 20 besessene Mann

Fol. 159 Mildenau 93? besessene Mann

Fol. 184 Naundorf-Neundorf 11 besessene Mann

Fol. 202 Oberschmiedeberg 1 besessene Mann

Fol. 225 Rückerswalde 41 besessene Mann

Fol. 265 Reitzenhain 1 besessene Mann

Fol. 270 Schönbrün-Schönbrunn 20 besessene Mann

Fol. 300 Satzüngk-Satzung 26 besessene Mann

Fol. 315 Steinbach 12 besessene Mann

Fol. 325 Warme-Badt 2 besessene Mann

Fol. 328 Unterschmiedeberg 1 besessene Mann

8. Das Erbbuch 38107 No. 3 1589 nennt:

Fol. 1 Arnsfeld 52 besessene Mann

Fol. 20 Boden 10 Gärtner (das halbe Dorf)

Fol. 30 Falkenbach 26 besessene Mann

Fol. 61 Geringswalde 23 besessene Mann

Fol. 87 Glase Hütte 1 besessene Mann

Fol. 94 Jöhstadt 64 besessene Mann, ein offener Fleck

Fol. 114 Grumbach 40 besessene Mann

Fol. 134 Heintzebank 1 besessene Mann

Fol. 142 Hilbersdorf 1 besessene Mann

Fol. 145 Kuenheide 1 besessene Mann

Fol. 151 Mildenau 107 besessene Mann

Fol. 197 Marienberg ohne Angaben, da nicht zum Amt

Fol. 206 Neundorf 17 besessene Mann

Fol. 222 Niederschmiedeberg 1 besessene Mann

Fol. 228 Oberschmiedeberg 1 besessene Mann

Fol. 237 Rückerswalde 43 besessene Mann

Fol. 292 Reitzenhain 1 besessene Mann

Fol. 299 Satzung 40 besessene Mann

Fol. 316 Steinbach 33 besessene Mann

Fol. 331 Schönbrunn 29 besessene Mann

Fol. 358 Schönfeld ohne Angabe

Fol. 363 Thumb, Stedtlein ohne Angabe

Fol. 366 Wolfsberg 1 besessene Mann

Fol. 371 Warme Bad 1 besessene Mann

Fol. 382 Ehrenfriedersdorf ohne Angabe

Fol. 391 Geyer ohne Angabe

Fol. 397 Marienberg ohne Angabe

Fol. 401 Wolkenstein ohne Angabe

Fol. 420 Vorwerk Geringswalde ohne Angabe

Fol. 422 Vorwerk Scheibe ohne Angabe

The transcription and compilation was done courtesy by Klaus Heilmann, webgen [minus] kh [at] webgenealogie [dot] de.

For further information please contact the team: https://www.webgenealogie.de/contact.html.

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Steuerlisten: Steuerlisten Amt Wolkenstein 1542
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